Prinzipiell ist dies in allen Fragen möglich, die zum Aufgabenbereich eines BR/PR gehören.
Dazu können zum Beispiel folgenden Themen gehören:
- Einführung und Veränderungen von Soft- und Hardware
- Arbeitsschutz, betriebliche Gesundheitsförderung
- Einführung einer neuen Arbeitsorganisation und Entlohnungsmethode
- Outsourcing und Rechtsformwandel
- Beschäftigungssicherungskonzepte bei drohendem umfangreicheren Arbeitsplatzabbau
- Vorbereitung für einen Interessenausgleich und Sozialplan,
Zu den Aufgaben des BR/PR gehört es auch über die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen, Unfallverhütungsvorschriften oder Betriebs- und Dienstvereinbarungen zu wachen und sich zu speziellen Fragestellungen Sachverstand hinzuzuziehen. Auch bei Wahrnehmung des Initiativrechts, können externe Sachverständige hinzugezogen werden.