Vorbereitung und Verhandlung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum Gesundheitsschutz oder einzelnen Apsekten des Arbeitsschutzes
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben in § 87 (1) 7 BetrVG oder den entsprechenden Regelungen in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder unterliegen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Verhinderung arbeitsbedingter Erkrankungen der Mitbestimmung.
Wir können Betriebs- und Personalräte bei der Entwicklung und Verhandlung von Betriebs-und Dienstvereinbarungen u.a. zu folgenden Themen unterstützen:
- Organisation des Arbeitsschutzes
- Beteiligung an Verfahren der betrieblichen Gesundheitsförderung
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
- Einführung und Ausgestaltung des Gesundheitsmanagements
- Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
- Gestaltung des Software-Einsatzes unter den Gesichtspunkten der Software-Ergonomie (Usability)
Wir bauen dabei neben den eigenen Erfahrungen auf die jeweils aktuellste Rechtsprechung und geeignete Musterentwürfe.